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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verleihbedingungen Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht vertragsbindend, es sei denn, es wird ausdrücklich eingewilligt. AGB für den Verleih von Tauchausrüstung bei Easy Diving Tauchsportcenter,Wiesbaden. 1. Vermieter der Leihausrüstung ist Easy Diving Tauchsportcenter, Mainzerstrasse 119, 65189 Wiesbaden, im Folgenden „Vermieter“ genannt. 2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden, wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen. 3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr. 4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Für dadurch anderenfalls entstehende Schäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. 5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurück gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen. 6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben. 7. Die Leihausrüstung, einschließlich sämtlichen Zubehör , bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters. 8. Es gilt die jeweils aktuelle Preise für die Nutzung von Leihausrüstung, diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden. 9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden kann eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände gefordert werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurück erstattet wird. 10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife: Tages-Tarif: Abholung Montag-Donnerstag frühestens ab 12.00 Uhr, Rückgabe bis spätestens 18:00 Uhr des darauf folgenden Werkstag. Freitag frühestens ab 12.00 Uhr, Rückgabe Samstag bis spätestens 9.30 Uhr. Wochenend-Tarif: Abholung Samstag, ab 09.00 Uhr, Rückgabe bis spätestens Montag, 18.00 Uhr. Wochen-Tarif: z. B. von Montag, ab 12:00 Uhr bis zum darauf folgenden Montag bis spätestens 18:00 Uhr. Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleihdauer von z. B. 1,5 Wochen, wird ein entsprechender Aufschlag berechnet. 11 . Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurück gegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten. 12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. 13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen. 14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar. 15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurück gegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 25,- € (je nach Verschmutzungsgrad auch mehr) zu berechnen. 16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. 17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Verleih-Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Easy Diving Tauchsportcenter Wiesbaden für den Ausrüstungsverleih in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Verleih-Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht. 18. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Mietbedingungen - Stand 01.02.2000
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