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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Werkstatt- und Serviebedingungen Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht vertragsbindend, es sei denn, es wird ausdrücklich eingewilligt. AGB für Service und Reparaturdienstleistungen von Easy Diving Tauchsportcenter Wiesbaden, Mainzerstrasse 119, 65189 Wiesbaden. 1. Vertragsgegenstand Der Kunde übergibt Easy Diving Tauchsportcenter Wiesbaden zwecks Überprüfung/ Reparatur/ Revision oder sonstiger Service- und Reparaturdienstleistungen Tauchgeräte oder andere Ausrüstungsteile. 2. Zustandekommen des Vertrages Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Reparaturauftrags. Im Reparaturauftrag wird die Bezeichnung des Reparaturgegenstands sowie die gewünschte Arbeit vermerkt. Easy Diving erstellt für den Kunden eine Kopie des Reparaturauftrages, der den Erhalt der Tauchgeräte und Ausrüstungsteile bestätigt. Der Kunde kann auch eine dritte vertretungsberechtigte Person zur Abgabe des Reparaturgegenstands beauftragen. 3. Zahlungsmodalitäten Easy Diving führt die gewünschte Arbeit am Reparaturgegenstand zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste aus. Die aktuelle Preisliste ist in den Geschäftsräumen von Easy Diving ausgehängt. Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung des Reparaturgegenstands nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Easy Diving ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 4. Unternehmerpfandrecht Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht Easy Diving wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in dessen Besitz gelangten Reparaturgegenstands zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Abnahme Der Kunde ist zur Abnahme des Reparaturgegenstandes verpflichtet, sobald Easy Diving diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme hat im Betrieb von Easy Diving zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Reparaturgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch Easy Diving unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haftet Easy Diving nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen. Wird der Reparaturgegenstand nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Fertigstellung durch den Kunden abgeholt, erhebt Easy Diving eine Einlagerungsgebühr von 1,00 Euro pro Kalendertag. 6. Sachmängelhaftung Easy Diving haftet für Sachmängel für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. 7. Haftung Schadensersatzansprüche gegen Easy Diving sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Easy Diving selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für fahrlässig herbeigeführte Körperschäden oder Produkthaftung. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für Easy Diving zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung von Easy Diving beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung von Easy Diving für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 8. Sonstige Bestimmungen Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 10. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Reparatur- und Servicebedingungen - Stand 01.02.2000
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